AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen

1. Geltungsbereich der AGB

(1) Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage aller Leistungen, Lieferungen und Angebote der Firma FlaxxLite Licht-, Medien-, Datentechnik in Köln, Inhaber Mathias Flackskamp (nachfolgend FlaxxLite genannt). Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch ohne erneute, ausdrückliche Vereinbarung. Grundsätzlich mit Unterzeichnen eines Angebotes oder Auftrages, spätestens jedoch mit Teilerbringung einer Leistung bzw. Entgegennahme einer Mietsache gelten diese AGB als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden/ Auftraggebers/ Mieters unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen werden hiermit widersprochen.

(2) Abweichungen von diesen AGB sind nur rechtswirksam, wenn die Firma FlaxxLite sie schriftlich bestätigt.

2. Angebot und Vertragsschluss

(1) Die Angebote von FlaxxLite sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, sofern nicht anders darauf hingewiesen wurde. Abgeschlossene Verträge werden durch die Auftragsbestätigung von FlaxxLite für beide Seiten festgelegt und sind nach beiderseitiger Unterzeichnung, spätestens aber nach 14 Tagen ab Zugang der Auftragsbestätigung bindend. Abänderungen, Ergänzungen und Nebenabredungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Firma FlaxxLite. Auf das Erfordernis der schriftlichen Bestätigung kann in einer mündlichen Absprache nicht rechtswirksam verzichtet werden. Handschriftliche Ergänzungen in Auftragsbestätigungen, Angeboten, oder sonstigen leistungsbeschreibenden Dokumenten haben keine Gültigkeit und bedürfen ebenfalls erst der Abklärung und einer neuen Auftragsbestätigung in schriftlicher Form.

(2) Alle mit einem von der Firma FlaxxLite Beauftragten getroffenen Änderungen, welche den Inhalt der vertraglichen Vereinbarung zwischen FlaxxLite und dem Kunden/ Auftraggeber/ Mieter betreffen, sind der Firma FlaxxLite mitzuteilen und bedürfen der Bestätigung in schriftlicher Form.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, als Nettopreise, zzgl. der zum Zeitpunkt des Miet-/ Dienstleistungsende gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuersatzes.

(2) Die Rechnungsstellung für Dienstleistungen von FlaxxLite erfolgt nach Beendigung des Auftrages durch FlaxxLite und ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzüge fällig. Der Firma FlaxxLite ist es auch freigestellt, Abschlags- oder Vorkassezahlungen zu verlangen.

(3) Mietpreise richten sich nach der Vereinbarung im Mietvertrag. Die Firma FlaxxLite kann bei Abschluss des Mietvertrages oder spätestens bei Entgegennahme der Mietsachen auf Lieferschein eine Vorauszahlung bis zur Höhe des voraussichtlichen Endpreises verlangen. Zahlungen an die Firma FlaxxLite erfolgen in bar oder – nach vorheriger Absprache – per Überweisung. Andere Zahlungsweisen muss die Firma FlaxxLite nicht akzeptieren.

(4) Preisangaben in Preislisten stehen unter dem Vorbehalt einer Preisänderung, die vorher nicht angekündigt werden muss.

(5) Mietpreisangaben verstehen sich grundsätzlich für Selbstabholung ab Lager Köln, sofern nicht anderorts lagernd angegeben. Auf Wunsch des Kunden erfolgt die Lieferung der Mietsachen. Die dadurch entstehenden Transportkosten gehen zu Lasten des Kunden.

(6) Soweit nicht anders angegeben, hält sich die Firma FlaxxLite an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden.

(7) Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der Firma FlaxxLite genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen, die bei Vertragsabschluss noch nicht einbezogen werden konnten, werden gesondert berechnet und sind vom Kunden/ Auftraggeber ohne Abzug zu zahlen.

(8) Dienstleistungen und Mietentgelte sind grundsätzlich nicht skontofähig.

(9) Rechnungsbegleichungen durch Scheck oder Wechsel bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Firma FlaxxLite. Diskont, Wechselspesen und -kosten gehen zu Lasten des Kunden.

(10) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Firma FlaxxLite berechtigt, Verzugszinsen mit 3% p.A. über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Diese sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn die Firma FlaxxLite eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Kunde eine geringere Belastung nachweist.

(11) Bei Zahlungsschwierigkeiten des Kunden, insbesondere auch bei Zahlungsverzug, Scheck- oder Wechselprotest, ist die Firma FlaxxLite berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen, alle offenstehenden, auch gestundeten Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und gegen Rückgabe zahlungshalber hereingekommener Wechsel, Barzahlung oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

(12) Rechnungen der Firma FlaxxLite gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich widersprochen wird.

(13) Der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes aus sämtlichen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung. Die Aufrechnung der Gegenforderungen ist nur insoweit zulässig, als diese von der Firma FlaxxLite anerkannt und zur Zahlung fällig oder rechtskräftig festgestellt sind.

(14) Unter Abbedingungen der § 366, § 367 BGB und trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden legt die Firma FlaxxLite fest, welche Forderungen durch die Zahlungen des Kunden erfüllt sind.

4. Miet- und Leistungszeit

(1) Die Mietzeit wird nach Einsatztagen berechnet, wobei ein Einsatztag nach 24 Stunden als beendet gilt. Angefangene Tage zählen voll, wenn die Rückgabe der Mietsachen nicht anders vereinbart ist.

(2) Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Firma FlaxxLite die Erbringung der vertraglich festgelegten Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrungen, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw. auch wenn sie bei Lieferanten der Firma FlaxxLite oder deren Unterlieferanten eintreten – , hat die Firma FlaxxLite auch bei Verbindlichkeiten vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Firma FlaxxLite, Letztere um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder aufgrund des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

(3) Sofern sich die Firma FlaxxLite wegen Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine in Verzug befindet, ist ein Schadenersatzanspruch des Kunden ausgeschlossen, soweit die Verzögerung nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Firma FlaxxLite, deren gesetzlicher Vertreter oder deren Erfüllungsgehilfen beruht.

(4) Die Firma FlaxxLite ist zum Erbringen von Teilleistungen jederzeit berechtigt.

5. Gefahrenübergang

(1) Der Gefahrenübergang tritt ab Entgegennahme der Mietsachen durch den Mieter ein.

6. Gewährleistung

(1) Im Falle eines Mietvertrages überlässt die Firma FlaxxLite bei Mietbeginn dem Mieter nur technisch einwandfreie Mietsachen nebst Zubehör zum Gebrauch. Der Mieter bestätigt bei Übernahme den ordnungsgemäßen Zustand nach einer entsprechenden Überprüfung. Damit ist kein Ausschluss der Gewährleistungsrechte verbunden, sondern es wird lediglich eine Beweislastregelung getroffen, die dem Mieter den Nachweis eines Mangels offen lässt.

(2) Von der Gewährleistung ausgenommen sind Leuchtmittel, Verbrauchs- und Verschleißartikel, sowie durch eigenmächtige Eingriffe durch den Kunden/ Auftraggeber verursachte Änderungen an Geräten. Erkennbare Mängel müssen bei Entgegennahme, verborgene Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich angezeigt werden. Bei berechtigten, fristgerecht angezeigten Mängeln erhält der Kunde nach Wahl der Firma FlaxxLite Nachbesserung, Umtausch oder Warengutschrift. Ein weitergehender Schadenersatz ist in jedem Fall ausgeschlossen.

7. Allgemeine Haftungsbeschränkung

(1) Schadenersatzansprüche des Kunden aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Firma FlaxxLite, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von FlaxxLite.

8. sonstige Mietbedingungen

(1) Vor der Übergabe der Mietsachen an den Mieter ist vom Mieter ein gültiger Personalausweis vorzulegen.

(2) Die Firma FlaxxLite ist berechtigt, eine Mietkaution bis zur Höhe von 3 Tagesmieten zu verlangen. Diese wird bei einwandfreier Rückgabe der Mietsachen zu 100% erstattet. Die Kaution darf von FlaxxLite einbehalten werden um Forderungen beim Mieter zu verrechnen.

(3) Bei entstehenden Schäden, Entwendung oder Verlust einer oder mehrerer Mietsachen während der Mietzeit hat der Mieter in jedem Falle die Firma FlaxxLite zu verständigen. Für Schäden, Entwendung und Verlust der Mietsache/n haftet der Mieter persönlich. Ausgeschlossen sind Schäden, die durch natürlichen Verschleiß hervorgerufen worden sind.

Die Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf Schadensnebenkosten (Sachverständigenkosten, Wertminderung, Mietausfallkosten).

(4) Der Mieter ist verpflichtet das allgemein mit der jeweiligen Mietsache verbundene Risiko ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern. Der Abschluss der Versicherung ist FlaxxLite auf Verlangen nachzuweisen.

(5) Kann der Mieter die Mietsache/n nicht zum vereinbarten Zeitpunkt übernehmen, weil sie durch höhere Gewalt oder andere Umstände, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, nicht einsatzfähig ist/sind, so übernimmt FlaxxLite keine Haftung.

(6) Verzichtet der Mieter bei Rückgabe auf die Mitwirkung bei der Bestandsaufnahme der Mietsachen, so erkennt er die von FlaxxLite erstellte Bestandsaufnahme an.

(7) Mit der Rücknahme der Mietsachen bestätigt FlaxxLite nicht, dass diese mängelfrei übergeben worden sind. Die Firma FlaxxLite behält sich eine eingehende Prüfung innerhalb von 5 Werktagen vor.

(8) Kommt der Mieter seiner Verpflichtung zur pünktlichen Rückgabe der Mietsache/n nicht nach, so hat er den aus dem Mietvertrag bekannten Mietpreis pro angefangene 24h, die über die vereinbarte Mietzeit hinausgehen, zu zahlen. Kann der Nachmieter aufgrund der verspäteten Rückgabe die Mietsache/n nicht wie vereinbart übernehmen, trägt der Mieter den durch ihn verschuldeten Schaden.

9. Rücktritt/ Kündigung

(1) Der Kunde/ Auftraggeber/ Mieter hat das Recht, nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen einen Auftrag schriftlich zu kündigen. Die Kündigung/ Stornierung bedarf der Schriftform.

(2) Es wird im Falle der Stornierung ein Schadenersatz in Höhe der gesamten Vergütung vereinbart. Im Falle einer frühzeitigen Stornierung betragen die Schadenersatzforderungen wie folgt:

 

bis 30 Tage vor Miet-/Dienstleistungsbeginn 30% der Gesamtvergütung

bis 14 Tage vor Miet-/Dienstleistungsbeginn 40% der Gesamtvergütung

bis 7 Tage vor Miet-/Dienstleistungsbeginn 50% der Gesamtvergütung

bis 2 Tage vor Miet-/Dienstleistungsbeginn 80% der Gesamtvergütung

 

(3) Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des Kündigungsschreibens bei der Firma FlaxxLite maßgeblich.

(4) Der Vertrag kann von FlaxxLite ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden/ Auftraggebers/ Mieters wesentlich verschlechtert haben, wenn ein Mieter die Mietsachen vertragswidrig gebraucht, wenn ein Kunde/ Auftraggeber/ Mieter mit Zahlungen in Verzug gerät oder wenn höhere Gewalt eintritt, die die Leistungserbringung durch FlaxxLite unmöglich macht.

10. Einstellung einer Leistung

(1) FlaxxLite ist berechtigt, eine Leistung einzustellen, wenn Personen oder Material gefährdet sind. Hierzu zählt z.B. eine nicht der Versammlungsstättenverordnung (VStättV) entsprechende Raumsituation oder Bühne, ein unzureichender Witterungsschutz bei Open-Air-Veranstaltungen, oder eine drohende oder bereits eingetretene Schädigung von Personen oder Beschädigung von Material durch Gäste oder sonstige Personen seitens des Kunden/ Auftraggebers. Weiterhin sind Schäden, die durch Gäste des Kunden entstehen, von diesem zu tragen.

(2) Ein Nichteinhalten der Vertraglichen Abmachungen seitens des Kunden/ Auftraggebers berechtigt FlaxxLite ebenso zur Einstellung einer laufenden Dienstleistung.

(3) Im Falle einer Leistungseinstellung bleibt der Anspruch auf die Gegenleistung bestehen.

11. Mitwirkungspflichten und Verantwortlichkeit

(1) Der Kunde/ Auftraggeber ist verpflichtet, alle Informationen und Materialien über Art und Umfang des Auftrages, welche relevant für dessen Ausführung und die Erbringung der vertraglichen Leistungen sind, der Firma FlaxxLite kostenfrei und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dies gilt insbesondere für Vorschriften, Grundrisse, Flucht- und Rettungswegpläne, Medien, Vorhandensein von Bauhilfsmitteln, Anschlagpunkten und Stromanschlüssen, Be-/und Entlademöglichkeiten sowie deren zeitliche Nutzung, Art/ Austragungsort/ Größe/ Zeitrahmen/ Programm der Veranstaltung und evtl. Budgetvorgaben.

(2) Der Kunde/ Auftraggeber hat für eine problemlose Durchfahrts- und Anlieferungsmöglichkeit für das von FlaxxLite gewählte Transportmittel zu sorgen. Ebenso sind für die Vertragsdauer die entsprechenden Parkmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Alle anfallenden Kosten, auch wenn sie unverlangt von FlaxxLite ausgelegt werden, trägt der Kunde/ Auftraggeber.

(3) Bei Dienstleistungsverträgen ist die Verpflegung des FlaxxLite-Personals durch den Kunden/ Auftraggeber sicherzustellen. Sollte dies nicht erfolgen, wird eine Verpflegungspauschale von EUR 25,00 pro Person/Tag dem Kunden/ Auftraggeber in Rechnung gestellt. Der Wunsch nach einer anderweitigen Regelung muss der Firma FlaxxLite wenigstens 2 Tage vor Dienstleistungsbeginn mitgeteilt werden.

(4) Wird für das FlaxxLite-Personal ein pauschaler Tagessatz vertraglich festgesetzt, versteht sich dieser für einen Zeitraum von max. 10 Stunden. Fallen darüber hinaus Überstunden an, werden diese jeweils mit dem Stundensatz zzgl. eines Überstundenzuschlages von 20% veranschlagt und dem Kunden/ Auftraggeber in Rechnung gestellt.

(5) Der Kunde/ Auftraggeber hat während des gesamten Zeitraumes des Auf-/Abbaus und des Produktionszeitraumes die Überwachung und Sicherung des Materials und Personals sicherzustellen. Dies gilt auch für nutzungsfreie Zeiten – insbesondere nachts. Das FlaxxLite-Personal übernimmt diese Überwachung ausdrücklich nicht.

(6) Der Kunde/ Auftraggeber übernimmt die volle Verantwortung über die der Firma FlaxxLite zugewiesenen Befestigungspunkte zum Errichten hängender Konstruktionen, auch wenn diese dem Kunden/ Auftraggeber durch Dritte zugewiesen wurden. Für evtl. Schäden durch unzureichende Belastbarkeit haftet der Kunde/ Auftraggeber.

(7) Der Kunde/ Auftraggeber stellt einen kompetenten, weisungsbefugten Ansprechpartner während des gesamten Projektzeitraumes.

(8) Erfolgen Dienstleistungen mit Personalbedarf außerhalb eines Umkreises von 100km von 50735 Köln, sind nach Bedarf Übernachtungsmöglichkeiten für jede Person zu stellen. Kosten hierfür trägt der Kunde/ Auftraggeber.

(9) Kommt der Kunde/ Auftraggeber in Verzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, ist die Firma FlaxxLite berechtigt, den ihr hierdurch entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Kunden/ Auftraggeber bleibt seinerseits vorbehalten, nachzuweisen, dass ein Schaden in verlangter Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist.

12. Überlassene Unterlagen

(1) An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden/ Auftraggeber überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen, Technikkonfigurationen etc., behält sich die Firma FlaxxLite das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, FlaxxLite erteilt dem Kunden/ Auftraggeber die ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Sollte kein Vertragsabschluss zustande kommen, ist FlaxxLite berechtigt, alle im Rahmen des Angebots überlassenen Unterlagen zurückzufordern.

13. Genehmigungen/ gesetzliche Bestimmungen

(1) Die Einholung der notwendigen und gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen, Konzessionen, GEMA-Anmeldungen, Bauabnahmen etc., sowie die Übernahme deren Kosten liegen nicht im Verantwortungsbereich der Firma FlaxxLite, sondern obliegen dem Kunden/ Auftraggeber.

(2) Der Kunde/ Auftraggeber sorgt für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften. Die Firma FlaxxLite weist darauf hin, dass der Betreiber einer Versammlungsstätte gemäß der Versammlungsstättenverordnung einen entsprechend qualifizierten Verantwortlichen zu beauftragen hat. Dieser wird nicht automatisch durch die Firma FlaxxLite gestellt, auch nicht, wenn die Firma FlaxxLite Servicepersonal einsetzt.

14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Firma FlaxxLite und des Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Soweit gesetzlich zulässig ist Köln ausschließlicher Gerichtsstand für alle, sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

(3) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

 
Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie unter www.flaxxlite.de/datenschutz